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Storno-Versicherung
In der Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung erstattet die ERV die vertraglich geschuldeten Stornogebühren bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die Reise nicht angetreten werden kann z. B.:
-wegen Tod; -schwerer Unfallverletzung; -unerwarteter schwerer Erkrankung; -Schwangerschaft; -Impfunverträglichkeit; -Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken; -Schaden am Eigentum; -Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder Verlust des Arbeitsplatzes; -Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung; -Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst
Wenn Sie Ihre Reise aus einem der o. g. Gründe abbrechen oder verlängern müssen, erhalten Sie finanzielle Entschädigung für die -Mehrkosten der Rückreise; -Nicht genutzten Reiseleistungen; -Mehrkosten des verlängerten Aufenthalts.
StornoPlus-Versicherung
Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung (siehe oben) Krankenrücktransport-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe Die ERV leistet Entschädigung bei auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen für die Kosten -der Heilbehandlungen inklusive Krankentransport bei Ausflügen in das benachbarte Ausland; -Überführung an den Bestattungsort; -die Rückholung von Kindern; -Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 10.000 Euro; -Krankenrücktransport: Die ERV übernimmt den Rücktransport nicht nur bei "medizinischer Notwendigkeit", sondern auch, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das bedeutet, dass Ihr Wunsch nach Hause zu kommen berücksichtigt wird.
Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar.
Reisegepäck-Versicherung Die ERV leistet Entschädigung, wenn aufgegebenes Reisegepäck abhanden kommt oder beschädigt wird und wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch Straftat eines Dritten; Unfall eines Transportmittels; Feuer oder Elementarereignisse.
Laptops sind versichert bis insgesamt 500 Euro; Sportgeräte sind versichert bis insgesamt 25 % der Versicherungssumme; Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert.
Fahrrad-Schutz Die ERV erstattet z. B. bei Panne oder Unfall mit dem Fahrrad die Reparaturkosten bis 150 Euro; bei Diebstahl den Zeitwert Ihres Fahrrads bis maximal 500 Euro.
Detailinformationen zur Storno- und StornoPlus-Versicherung finden Sie hier.
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